LKW - Ladekran (BGV D6 Krane, BGR 500 2.12) |
Die UVV BGV D6 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können. Sie erhalten im Rahmen der Veranstaltung einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und dabei werden auch die praktischen Grundlagen zur Bedienung von LKW-Ladekranen vermittelt. Die Maßnahme allgemein:
UST befreit nach §4 Nr. 21 USTG / 112 USTG
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